(Schriftliche) Leistungsüberprüfungen in den modernen Fremdsprachen Kompetenzorientierung als Grundlage – Vorgaben, Erlasse und fachdidaktische Leitlinien / Niedersachsen
Englisch, Französisch und Spanisch / Schuljahrgänge 5 bis 10 / Stand Juli 2026
Sek I: Klassenarbeiten, Schuljahrgänge 5 bis 10. Die Tabs Didaktik und Lexikogrammatik gelten schulstufenübergreifend.
Kompetenzorientierung: Der Grundgedanke
Alle Regelungen in diesem Kompendium – von der Aufgabengestaltung über die Bewertung bis zur Wortschatzarbeit – lassen sich auf einen gemeinsamen Grundgedanken zurückführen: die Kompetenzorientierung. Die folgenden Abschnitte erläutern, was die Kerncurricula darunter verstehen.
Alle drei Kerncurricula formulieren dasselbe übergeordnete Ziel: die sprachliche und interkulturelle Handlungsfähigkeit. Es geht nicht darum, über Sprache Bescheid zu wissen – Regeln aufsagen, Vokabeln übersetzen, Formen konjugieren –, sondern darum, mit Sprache zu handeln: kommunikative Situationen erfolgreich zu bewältigen.
Kompetenzen verknüpfen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu eigenem Handeln. Die Bewältigung von Aufgaben setzt gesichertes Wissen voraus – aber Wissen allein reicht nicht. Es muss in konkreten Situationen angewendet werden können.
KC EN S. 7 KC SN S. 7 KC FR S. 6
In allen drei Kerncurricula findet sich ein Satz, der die gesamte Logik dieses Kompendiums trägt: Sprachliche Mittel haben eine dienende Funktion. Wortschatz, Grammatik, Aussprache und Orthografie sind Werkzeuge, um zu kommunizieren – sie sind kein Selbstzweck. Vorrangig ist die kommunikative Absicht, die durch unterschiedliche sprachliche Mittel verwirklicht werden kann.
Das KC Spanisch formuliert es am pointiertesten: Die Beherrschung sprachlicher Mittel sei Voraussetzung für erfolgreiches Kommunizieren, könne aber kein Selbstzweck sein. Dementsprechend schließe sich eine um ein grammatisches Phänomen herum geplante Unterrichtsstunde aus.
KC EN S. 7 KC SN S. 49 KC FR S. 6
Die Kerncurricula betonen, dass Kompetenzen nicht als einzelne, isolierte Vorgaben verstanden werden dürfen, denn jede Kompetenz ist Bestandteil eines komplexen Beziehungsgeflechts aller Kompetenzen. Sie können nur gemeinsam und in Kontexten erworben werden.
Das KC Spanisch warnt darüber hinaus explizit: Wissen bleibe träges, an spezifische Lernkontexte gebundenes Wissen, wenn es nicht spontan und in verschiedenen Kontexten genutzt werden könne. Deshalb sei der übermäßige Einsatz von regelfokussierten Übungen (z. B. Lücken- oder Einsetzübungen) wenig zielführend.
KC EN S. 9 KC SN S. 9 KC FR S. 7
Die Kerncurricula zeichnen ein klares Bild davon, wie kompetenzorientierter Unterricht aussieht: Sprachhandeln findet in möglichst authentischen, bedeutsamen und herausfordernden Situationen statt. Der Unterricht ist auf die Bewältigung lebensnaher kommunikativer Aufgaben ausgerichtet, nicht auf das Abarbeiten von Grammatikpensum.
Das KC Französisch formuliert einen Gedanken, der für alle Sprachen gilt: Die Lernenden sollen ermutigt werden, die Sprache ohne Angst vor Fehlern zu verwenden. Die formale Korrektheit wird den kommunikativen Zwecken untergeordnet (Prinzip der funktionalen Fehlertoleranz). Die Lernenden dürfen kreativ und spielerisch mit der Sprache umgehen.
Das KC Spanisch ergänzt das Prinzip der Aufgabenorientierung (enfoque por tareas): Der Unterricht führt über mehrere kleinere Aufgaben (minitareas) zu einer abschließenden Lernaufgabe (tarea final), die ein kommunikatives Produkt der Lernenden hervorbringt.
KC EN S. 9 KC SN S. 10 KC FR S. 10
Quellenübersicht und Legende
Die Vorgaben verteilen sich über mehrere Dokumente. Die folgenden Farbcodes zeigen auf einen Blick, aus welcher Quelle eine Regelung stammt.
| Kürzel | Dokument | Geltung | Zitierweise |
|---|---|---|---|
| KC EN | Kerncurriculum Englisch, Gymnasium Sek I, Jg. 5 bis 10 (2015) | Englisch, verbindlich | Seite |
| KC SN | Kerncurriculum Spanisch, Sek I, Jg. 6 bis 10 (2024) | Spanisch, verbindlich | Seite |
| KC FR | Kerncurriculum Französisch, Sek I, Jg. 6 bis 10 (2025) | Französisch, verbindlich | Seite |
| Erl. Sprechen | Erlass „Überprüfung der Kompetenz ‚Sprechen‘ anstelle einer Klausur für alle fortgeführten modernen Fremdsprachen" (MK Nds., 15.07.2014) | Alle modernen FS | Anlage |
| Erl. 2015 | Erlass „Aufgabenformate in den modernen Fremdsprachen im gymnasialen Bildungsgang" (MK Nds., 02.11.2015) | Alle modernen FS | Nummer |
| Erl. Items | „Hinweise für die Erstellung von Aufgaben zur Überprüfung der Teilkompetenzen Hörverstehen und Leseverstehen" (MK Nds., 22.11.2018) | Alle modernen FS | Nummer |
| Erl. 2019 | Erlass „Bewertung von Klassenarbeiten in den modernen Fremdsprachen: Bewertung von kombinierten Aufgaben" (MK Nds., 04.09.2019) | Alle modernen FS | Erlasstext |
| Erl. Schriftl. Arbeiten | Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen" (MK Nds., 22.03.2012, geändert 09.04.2013; zum 31.07.2017 außer Kraft, gilt vorläufig weiter) | Alle Fächer, Sek I | Nummer |
| Mat. EN | „Materialien für kompetenzorientierten Unterricht Englisch", Sek I (MK Nds., 2020) | Englisch, amtlich empfehlend | Seite |
Aufbau einer Klassenarbeit
Die grundlegende Struktur jeder schriftlichen Leistungsüberprüfung in den modernen Fremdsprachen folgt einem einheitlichen Prinzip.
Klassenarbeiten kombinieren eine rezeptive Teilkompetenz (Hörverstehen/audiovisuelles Verstehen oder Leseverstehen) mit einer produktiven Teilkompetenz (Schreiben oder Sprachmittlung).
KC SN S. 60 KC FR S. 40 KC EN S. 32 (implizit) Erl. 2019
Im Laufe eines Schuljahres sind alle kommunikativen Teilkompetenzen (Hör- oder Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen, Schreiben und Sprachmittlung) mindestens einmal in schriftlichen Lernkontrollen zu überprüfen. Die Sprechprüfung wird separat geregelt.
KC EN S. 32 KC SN S. 60 KC FR S. 40 Erl. 2019
Die Überprüfung der Teilkompetenz Sprechen ist obligatorisch einmal pro Doppeljahrgang (7/8, 9/10) durchzuführen und ersetzt eine schriftliche Klassenarbeit. Im Doppeljahrgang 5/6 (Englisch) bzw. Jahrgang 6 (Spanisch als 2. FS) ist sie fakultativ.
Das dreiteilige Format (Interview, monologisches Sprechen, Dialog) sowie die Durchführung mit Prüfer (Interlocutor) und Protokollant (Assessor) sind verpflichtend. Prüfungspaare werden gelost, die Rückmeldung erfolgt zeitnah. Vorbereitungszeiten sind nicht vorgesehen, da die sprachliche Performanz in spontanen Situationen im Mittelpunkt steht. Innerhalb eines Doppelschuljahrgangs kann der Zeitpunkt frei gewählt werden.
Sprechprüfungen werden als Partner- oder Gruppenprüfung (drei Prüflinge) durchgeführt. Entscheidet die Fachkonferenz, bereits im ersten Lernjahr eine Klassenarbeit durch eine Sprechprüfung zu ersetzen, kann auf eine der drei Komponenten verzichtet werden.
| Niveaustufe | Zwei Prüflinge | Drei Prüflinge |
|---|---|---|
| A1/A1+ | max. 8 bis 10 Min. | max. 12 Min. |
| A2/A2+ | max. 12 bis 13 Min. | max. 18 Min. |
| B1/B1+ | max. 15 bis 16 Min. | max. 23 Min. |
| B2/B2+/C1 | max. 20 Min. | max. 30 Min. |
Für die Bewertung gilt ein festes Schema aus fünf Kriterien: Der Protokollant bewertet kommunikatives Handeln, sprachliche Flexibilität und Kohärenz, Wortschatz sowie Aussprache, Betonung und Satzmelodie mit je 0 bis 5 Punkten (zusammen 20 Punkte). Der Prüfer bewertet den Gesamteindruck mit 0 bis 5 Punkten in doppelter Wertung (10 Punkte). Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 30 Punkten, die über einen festen Notenschlüssel in die Note überführt wird (30 Punkte entsprechen 15 Notenpunkten, 5 bis 0 Punkte entsprechen 0 Notenpunkten).
Der Prüfer moderiert nach einem für alle Prüflinge identischen Verlaufsschema (interlocutor frame), von dem aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht abgewichen wird. Der Protokollant greift in den Ablauf nicht ein, sondern bewertet detailliert.
KC EN S. 32 KC FR S. 40 KC SN S. 61 Erl. Sprechen 15.07.2014, Anl. 1 bis 3 Erl. 2015 Nr. 5 Mat. EN S. 90 f.
In schriftlichen Lernkontrollen werden überwiegend Kompetenzen überprüft, die im unmittelbar vorangegangenen Unterricht erworben wurden. Darüber hinaus sollen auch Aufgaben einbezogen werden, die langfristig aufgebaute Kompetenzen prüfen.
KC EN S. 32 KC SN S. 60 KC FR S. 40
Häufigkeit: In einer Kalenderwoche dürfen von einer Klasse oder Lerngruppe höchstens drei, an einem Schultag nicht mehr als eine bewertete schriftliche Arbeit geschrieben werden. Für die Koordination der Termine sorgt die Klassenlehrkraft.
30-Prozent-Regel: Zeigt sich bei der Korrektur, dass mehr als 30 Prozent der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit „mangelhaft" oder „ungenügend" bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet. Mit Zustimmung der Schulleitung darf davon abgewichen werden; die Klassenelternvertretung ist über die Entscheidung unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Korrekturfristen: Die Korrekturzeiten sollen im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten. Die Erziehungsberechtigten müssen Gelegenheit erhalten, in die korrigierte Arbeit Einblick zu nehmen. Bei der Korrektur oder Rückgabe ist die richtige Lösung darzustellen oder mit der Klasse zu erarbeiten.
Nachteilsausgleich: Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen ist zu prüfen, ob ein Nachteilsausgleich zu gewähren ist, etwa durch Pausen, längere Bearbeitungsdauer, Anpassung der Aufgabenformate oder zusätzliche Hilfsmittel.
Erl. Schriftl. Arbeiten Nr. 4 Erl. Schriftl. Arbeiten Nr. 5 Erl. Schriftl. Arbeiten Nr. 6 Erl. Schriftl. Arbeiten Nr. 8 Erl. Schriftl. Arbeiten Nr. 13 EB-VO-GO Nr. 7.11
Rezeptive Kompetenzen: Hör- und Leseverstehen
Die Überprüfung rezeptiver Kompetenzen unterliegt klaren Vorgaben zu Itemanzahl, Aufgabenformaten und Textauswahl.
| Niveau | Mindest-Items | Zeit HV | Zeit LV |
|---|---|---|---|
| A1 | 15 bis 18 | ca. 20 Min. | ca. 25 Min. |
| A2 | mind. 20 | ca. 30 Min. | ca. 45 Min. |
| B1 | mind. 22 | ca. 30 Min. | ca. 45 Min. |
| B2 | mind. 22 |
Die Mindest-Itemzahlen dienen dazu, aussagekräftige und diagnosefähige Ergebnisse zu erhalten und das gesamte Notenspektrum abzudecken. Pro Teilaufgabe sollten mindestens fünf bis sechs Items entwickelt werden.
KC SN S. 60, Fn. 17 Erl. Items 2018
Eine valide Überprüfung erfordert mehrere Hör- bzw. Lesetexte als Grundlage, nicht nur einen einzelnen Text. Aus diagnostischen Erwägungen sollten drei bis vier unterschiedliche, valide Aufgabenformate zum Einsatz kommen.
Die Items müssen der Chronologie des Ausgangstextes folgen und verschiedene Verstehensebenen abdecken: Globalverstehen (kurze Snippets, 15 bis 30 Sekunden beim HV), Selektivverstehen (gezielte Einzelinformationen) und Detailverstehen.
KC SN S. 60 f. Erl. Items 2018 Erl. 2015 Nr. 3
Zulässig sind: Multiple Choice (mit drei oder maximal vier Alternativen pro Item), Zuordnungsaufgaben (Multiple Matching), Kurzantworten (1 bis 5 Wörter), Gelenktes Notizenfertigen (Vervollständigung von Sätzen, Tabellen).
Die Aufgaben müssen ohne Weltwissen lösbar sein und dürfen nicht interpretatorisch angelegt sein. Sachtexte sind daher gegenüber literarischen Texten für die reine Leseverstehensüberprüfung vorzuziehen.
Bei der Überprüfung rezeptiver Kompetenzen dürfen sprachliche Verstöße nicht bewertet werden, sofern sie nicht sinnentstellend sind. Werden Lernende aufgefordert, einzelne inhaltliche Aspekte zu notieren, ist eine Ausformulierung in ganzen Sätzen nicht notwendig.
Das Globalverstehen wird in der Regel mithilfe eines Zusammenschnitts aus mehreren kleinen Texteinheiten überprüft.
Erl. 2015 Nr. 3 + 4 Erl. Items 2018 Nr. 1 KC SN S. 60, Fn. 20 KC SN S. 61, Fn. 18
Aus der Mindest-Itemzahl und dem benötigten Zeitrahmen (20 bis 45 Minuten allein für den rezeptiven Teil) ergibt sich: Wenn der rezeptive Teil valide geprüft werden soll und danach noch eine produktive Kompetenz folgt, bleibt in einer Doppelstunde keine Zeit für beides.
Produktive Kompetenzen: Schreiben und Sprachmittlung
Bei den produktiven Kompetenzen gelten besondere Anforderungen an Aufgabenstellung, Materialgestütztheit und Bewertung.
Schreibaufgaben müssen auf jeder Kompetenzstufe zusammenhängende, kontextualisierte und textsortenspezifische Textproduktionen verlangen (vorrangig E-Mail, Brief, Blog, Artikel). Sie bieten auf inhaltlicher und sprachlicher Ebene gestalterische Freiheit.
Konkret: klarer Adressat und eine authentische Kommunikationssituation. Benennung der Textsorte (Genre). Materialgestütztes Schreiben, möglichst offen formuliert. Keine konkreten Vorgaben zu Grammatik, Wortfeldern oder bestimmtem Vokabular. Keine Vorgabe von Wortzahlen oder Satzzahlen als striktes Kriterium.
KC SN S. 60 KC EN S. 32 KC FR S. 40 Erl. 2015 Nr. 1
Sprachmittlung ist keine wortgetreue Übersetzung, sondern die adressaten-, sinn- und situationsgerechte Übermittlung relevanter Informationen von der einen in die andere Sprache. Sie erfordert eine klare Kommunikationssituation, einen benannten Adressaten und ein definiertes Textgenre.
Der Ausgangstext (i. d. R. auf Deutsch) sollte genügend Redundanzen (Informationsüberschuss) aufweisen, damit eine gezielte, aspektorientierte Informationsentnahme möglich ist. Die Bewertung erfolgt nach Sprache und Inhalt getrennt, kriterienorientiert.
Mat. EN S. 156 ff. Erl. 2015 Nr. 2 KC SN S. 33 bis 35
Was ist nicht zulässig?
Was durch Erlasse und Kerncurricula ausdrücklich ausgeschlossen oder als nicht vereinbar eingestuft wird.
Eine isolierte Überprüfung von Lexik, Grammatik oder Orthografie (z. B. reine Formenabfrage, Lückentexte, Satzvervollständigung, Vokabelgleichungen, Diktate) ist nicht zulässig. Dies gilt ausdrücklich für sämtliche Überprüfungssituationen, also auch für (Vokabel-)Tests.
Aufgaben sind stets so zu stellen, dass die Anwendung sprachlicher Mittel in einen situativen Kontext eingebettet ist, der individuelle Gestaltungsmöglichkeiten offenlässt. Sprachliche Mittel haben eine dienende Funktion.
KC SN S. 61 KC EN S. 32 Erl. 2015 Nr. 1
Überprüfungen, bei denen Lernende lediglich deutsche oder fremdsprachliche Wörter bzw. Sinneinheiten zur unmittelbaren Übersetzung in die jeweils andere Sprache übertragen sollen, sind nicht mit den Prinzipien des kompetenzorientierten Unterrichts vereinbar.
Erl. 2015 Nr. 1
Die Bewertung produktiver Teilkompetenzen (Schreiben, Sprachmittlung) mit Rohpunkten (Vergeben und Addieren von Einzelpunkten für inhaltliche oder sprachliche Aspekte) ist in den Klassenarbeiten am Gymnasium nicht zulässig. Stattdessen sind Bewertungsbögen (Kriterienraster) und/oder kurze Wortgutachten zu verwenden.
Es gilt der Grundsatz der integrativen Bewertung, was eine Bepunktung einzelner inhaltlicher bzw. sprachlicher Aspekte mit Bewertungseinheiten ausschließt. Einzelfehler dürfen nicht von verteilten Bewertungseinheiten abgezogen werden.
KC SN S. 61 Mat. EN S. 150 Mat. EN S. 148 f.
Lernende haben beim Formulieren von Lösungen grundsätzlich die Freiheit, auf die Gesamtheit ihrer vorhandenen sprachlichen Kenntnisse zurückzugreifen. Es darf keine Beschränkung auf neu erworbenen Wortschatz oder gerade erarbeitete Grammatikphänomene verlangt werden.
Aufgaben wie "Benutze 5 Adjektive", "Verwende den Subjuntivo mindestens dreimal" oder starre Wortzahlvorgaben sind daher nicht erlasskonform.
Erl. 2015 Nr. 1 KC SN S. 61
Die Lösung einer Teilaufgabe darf nicht die Grundlage für die Bearbeitung einer weiteren Teilaufgabe bilden. Wenn ein Schüler Teil A nicht lösen kann, darf dies nicht dazu führen, dass auch Teil B unlösbar wird.
Erl. 2015 Nr. 1
Bewertung
Transparente, kriterienorientierte und rechtssichere Bewertung ist zentral für jede Klassenarbeit.
Bewertet wird grundsätzlich die kommunikative Gesamtleistung. Kern der Bewertung ist die Würdigung der erbrachten Leistung, nicht die Feststellung sprachlicher Mängel (Positivkorrektur).
Die Gewichtung sprachlicher Verstöße orientiert sich am Grad des Gelingens der Kommunikation.
KC EN S. 32 KC SN S. 61 KC FR S. 40 Erl. 2015 Nr. 1
Besteht eine schriftliche Lernkontrolle aus Aufgaben zu mehreren Teilkompetenzen, so sind die Ergebnisse der einzelnen Teilkompetenzen, sofern sie nicht gänzlich über Bewertungseinheiten berechnet werden, mit einer Dezimalstelle zu ermitteln. Treten bei der Ermittlung Bruchteile auf, ist nach Bewertung aller Prüfungsteile ausschließlich am Ende nach dem üblichen mathematischen Verfahren einmal zu runden.
Noten mit Tendenz (etwa 2− oder 3+) sind nicht zulässig. Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die für Zeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen und über das Verbot von Zwischennoten entsprechend anzuwenden.
Erl. 2019 Erl. Schriftl. Arbeiten Nr. 7
Schriftliche Leistungsüberprüfungen sind für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern nachvollziehbar zu korrigieren und zu bewerten.
Erl. 2015 Nr. 1
Bei nicht im Unterricht angefertigten Produkten gilt es, die Lernenden hinsichtlich des KI-Einsatzes zu sensibilisieren. Das KC Spanisch (2024) ist bislang das einzige Kerncurriculum der Sekundarstufe I, das den Umgang mit künstlicher Intelligenz ausdrücklich anspricht.
KC SN S. 60
Für den Sekundarbereich I ist die Gewichtung von Sprache und Inhalt bei der Bewertung der produktiven Teilkompetenzen Schreiben und Sprachmittlung nicht explizit festgelegt. Die Festlegung obliegt der Fachkonferenz.
KC FR S. 40 KC SN S. 61 Erl. 2015 Nr. 2
Englisch vs. Französisch vs. Spanisch: Wo steht was?
Die inhaltlichen Regelungen sind über alle drei Fächer weitgehend identisch. Der Unterschied liegt vor allem darin, wo sie dokumentiert sind. Das KC Französisch (2025) enthält einige Besonderheiten, die unten gesondert aufgeführt sind.
| Regelung | Englisch | Französisch | Spanisch |
|---|---|---|---|
| Max. 2 Kompetenzen | KC EN S. 32 (implizit) + Erl. 2019 | KC FR S. 40 (explizit) | KC SN S. 60 (explizit) |
| Mindest-Itemzahlen | Erl. Items 2018 | Erl. Items 2018 | KC SN S. 60 (explizit) |
| 3 bis 4 Aufgabenformate | Erl. Items 2018 + Erl. 2015 Nr. 3/4 | Erl. Items 2018 + Erl. 2015 Nr. 3/4 | KC SN S. 60 f. (explizit) |
| R/F nicht valide | Erl. 2015 Nr. 3 | Erl. 2015 Nr. 3 | KC SN S. 60, Fn. 20 |
| Keine isolierte Grammatik/Vokabeln | KC EN S. 32 + Erl. 2015 Nr. 1 | Erl. 2015 Nr. 1 | KC SN S. 61 (explizit, inkl. Vokabeltests) |
| Keine Bepunktung (Schreiben) | Mat. EN S. 150 (nicht im KC!) | KC FR S. 40 (integrativ) | KC SN S. 61 |
| Dienende Funktion der Sprache | KC EN S. 32 + Erl. 2015 Nr. 1 | KC FR S. 6, 26 | KC SN S. 49, 61 |
| Integrative Bewertung | KC EN S. 32 | KC FR S. 40 | KC SN S. 61 |
| Sprechprüfung 1x pro DJ | KC EN S. 32 + Erl. 2015 Nr. 5 | KC FR S. 40 | KC SN S. 61 |
| Gewichtung Sprache/Inhalt Sek I | Nicht festgelegt (FK-Beschluss) | KC FR S. 40 Sprache > Inhalt (explizit) | Nicht festgelegt (FK-Beschluss) KC SN S. 61 |
| Lexiko-Grammatik | (nicht im KC) | KC FR S. 26 | KC SN S. 49 f. (ausführlich) |
| Sprachmittlung in KA | Ab Jg. 5/6 | KC FR S. 40 Ab Jg. 9 | Ab Jg. 6 (im Unterricht), ab Jg. 8 (in KA) |
| Schriftl. Rückmeldung Pflicht | (nicht explizit im KC) | KC FR S. 40 (explizit) | (nicht explizit im KC) |
| Teilnote pro Kompetenz | (nicht explizit im KC) | KC FR S. 40 (explizit) | (nicht explizit im KC) |
Grundlagen: Klausuren in der gymnasialen Oberstufe
In der Sekundarstufe II treten an die Stelle der Klassenarbeiten die Klausuren der gymnasialen Oberstufe. Die Leitidee bleibt die Kompetenzorientierung, nun auf höherem Anforderungsniveau und mit Blick auf die Abiturprüfung. Die folgenden Abschnitte ordnen den Rahmen ein.
Die Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe sind kompetenzorientiert. Die funktionale kommunikative Kompetenz gliedert sich in die Teilkompetenzen Hör- und Hörsehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben und Sprachmittlung. Das Kerncurriculum Spanisch (2026) spricht von Hörverstehen und audiovisuellem Verstehen sowie von Mediation und Sprachmittlung und hält fest, dass sprachliche Mittel und kommunikative Strategien in allen Kompetenzbereichen grundsätzlich dienende Funktion haben.
KC EN GO S. 7 KC FR GO S. 6 KC SN GO S. 7
In der Oberstufe wird zwischen erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau (eA, gA) unterschieden. Diese Unterscheidung schlägt sich unter anderem in der Dauer der Klausuren nieder.
EB-VO-GO Nr. 10.9
Zielniveau am Ende der Qualifikationsphase ist in der fortgeführten Fremdsprache das Niveau B2, in der neu beginnenden Fremdsprache das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Klausuren sind so zu konzipieren, dass die Lernenden an dieses Niveau herangeführt werden.
Das Kerncurriculum Englisch präzisiert, dass sich die Standards für Kurse auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau gleichermaßen an B2 orientieren. In Englisch kann diese Stufe in Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau in den rezeptiven Teilkompetenzen teilweise überschritten werden (C1).
KC SN GO S. 63 KC SN GO S. 40 KC EN GO S. 11
Bezugsrahmen der Abiturprüfung in der fortgeführten Fremdsprache sind die Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012). Deren Kapitel 3, die Hinweise zur Prüfungsdurchführung, hat die zuvor geltenden Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) abgelöst. Für Spanisch als fortgeführte Fremdsprache finden die EPA weiterhin Anwendung.
Bistas 2012, Kap. 3 ZA-Erlass, Bezüge, S. 1
Die Anzahl der Klausuren ergibt sich aus den Ergänzenden Bestimmungen zur VO-GO (Einführungsphase und Qualifikationsphase, siehe Tab Aufbau einer Klausur).
Die Gewichtung von Klausuren und Mitarbeit für die Festlegung der Gesamtzensur bestimmt die Fachkonferenz. Sie trifft zudem Absprachen zur Konzeption von Klausuren und ihrer Bewertung. Alle drei Kerncurricula weisen ihr diese Aufgabe im Kapitel zu den Aufgaben der Fachkonferenz zu.
EB-VO-GO Nr. 8.13 EB-VO-GO Nr. 10.8 KC EN GO S. 29 KC FR GO S. 36 KC SN GO S. 65
Quellenübersicht und Legende (Sek II)
Für die Oberstufe gilt eine eigene Dokumentenfamilie: Verordnungen und ergänzende Bestimmungen regeln den Rahmen, die GO-Curricula die fachlichen Vorgaben, der Zentralabitur-Erlass und die Bewertungsraster die Bewertung. Die folgenden Farbcodes zeigen auf einen Blick, aus welcher Quelle eine Regelung stammt.
| Kürzel | Dokument | Geltung | Zitierweise |
|---|---|---|---|
| VO-GO | Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Lesefassung 2025) | Alle Fächer, Sek II | Paragraf |
| EB-VO-GO | Ergänzende Bestimmungen zur VO-GO (MK Nds., zuletzt geändert 23.02.2025) | Alle Fächer, Sek II | Nummer |
| AVO-GOBAK | Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (Lesefassung 2025) | Abitur, Sek II | Paragraf |
| EB-AVO-GOBAK | Ergänzende Bestimmungen zur AVO-GOBAK (Lesefassung 2025) | Abitur, Sek II | Nummer |
| Übergangsregelung | „Übergangsregelung für Klausuren in den modernen Fremdsprachen in der Qualifikationsphase" (MK Nds., 30.09.2016) | Moderne FS, Q-Phase | Erlasstext |
| KC EN GO | Kerncurriculum Englisch, gymnasiale Oberstufe (2018) | Englisch, verbindlich | Seite |
| KC FR GO | Kerncurriculum Französisch, gymnasiale Oberstufe (2024) | Französisch, verbindlich | Seite |
| KC SN GO | Kerncurriculum Spanisch, gymnasiale Oberstufe (2026). Löst die Fassung von 2018 ab. | Spanisch, verbindlich; auch Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg | Seite |
| ZA-Erlass | Erlass „Kombinierte Aufgaben in den fortgeführten Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch im Zentralabitur ab 2025" (MK Nds., 04.05.2023 i. d. F. vom 16.08.2023) | Fortgeführte FS, Abitur | Abschnitt und Seite |
| Bistas 2012 | „Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife" (KMK, 18.10.2012). Kapitel 3 löste die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) ab. | Englisch/Französisch, Abitur (Bezugsrahmen) | Kapitel und Seite |
| Raster Sprache | „Hinweise zur Bewertung der sprachlichen Leistung", drei Varianten (siehe Tab Bewertung) | Fortgeführt, Spanisch, neu beginnend | Seite und Variante |
| Raster Inhalt | „Hinweise zur Bewertung der inhaltlichen Leistung", drei Varianten (siehe Tab Bewertung) | Fortgeführt, Spanisch, neu beginnend | Seite und Variante |
| Fachdidaktik | Fachdidaktische Einordnung (gemeinsame Quellen wie in Sek I) | Schulstufenübergreifend | wie Sek I |
Aufbau einer Klausur
Der Rahmen der Klausuren ergibt sich aus den Ergänzenden Bestimmungen zur VO-GO. In den modernen Fremdsprachen kommt das Spezifikum der kombinierten Klausuraufgabe hinzu.
Klausuren werden unter Aufsicht angefertigt und bewertet.
Zulässig sind höchstens eine Klausur pro Tag und höchstens drei pro Kalenderwoche.
Liegt bei mehr als der Hälfte der Klausuren einer Lerngruppe das Ergebnis unter fünf Punkten, wird die Klausur in der Regel nicht bewertet. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Schulleitung möglich.
EB-VO-GO Nr. 7.9 EB-VO-GO Nr. 7.10 EB-VO-GO Nr. 7.11
In den modernen Fremdsprachen werden in der Einführungsphase drei oder vier Klausuren geschrieben, deren Dauer höchstens zwei Unterrichtsstunden beträgt.
Eine Klausur kann durch eine Sprechprüfung ersetzt werden.
In neu beginnenden Fremdsprachen sind auch mehr und dafür kürzere Klausuren zulässig.
EB-VO-GO Nr. 8.13 EB-VO-GO Nr. 8.14
In den Abiturprüfungsfächern werden im ersten Schuljahr je drei Klausuren und im dritten Schulhalbjahr je eine Klausur geschrieben.
Die Dauer beträgt auf erhöhtem Anforderungsniveau zwei bis vier, in den übrigen Fächern zwei bis drei Unterrichtsstunden. Im dritten oder vierten Schulhalbjahr schreibt jede Schülerin und jeder Schüler in den vier schriftlichen Prüfungsfächern mindestens eine Klausur in Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit.
EB-VO-GO Nr. 10.8 EB-VO-GO Nr. 10.9
Die Teilkompetenzen werden als Teil einer kombinierten Klausuraufgabe überprüft. Die Überprüfung der Kompetenz Sprechen kann einmalig an die Stelle einer Klausur treten, nicht jedoch an die Stelle der Klausur unter Abiturbedingungen.
Die Kerncurricula Englisch und Französisch regeln zusätzlich, wann dieser Ersatz stattfindet: Wird die Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt und entscheidet die Fachkonferenz, dass die Sprechprüfung eine Klausur ersetzen soll, findet die Überprüfung in einem Schulhalbjahr statt, in dem zwei Klausuren geschrieben werden; ihr Ergebnis tritt an die Stelle einer dieser Klausuren. Wird die Fremdsprache nicht als Prüfungsfach gewählt und ist nur eine Klausur im Halbjahr zu schreiben, tritt das Ergebnis der Überprüfung ebenfalls an deren Stelle.
Jede Teilkompetenz, die Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung ist, muss mindestens einmal in einer Klausur der Qualifikationsphase überprüft werden. Ist Sprechen Teil der Abiturprüfung, wird Hörverstehen in vergleichbarem Umfang und Format als Bestandteil einer Klausur überprüft.
Bei der Konzeption einer kombinierten Klausur ist der langfristige Kompetenzaufbau in den Blick zu nehmen. Die Überprüfung der rezeptiven Teilkompetenzen sowie des Sprechens und der Sprachmittlung bezieht sich daher nicht ausdrücklich auf das unmittelbar zuvor behandelte Thema, sondern berücksichtigt bis dahin behandelte Themen oder Themen aus dem Erfahrungsbereich der Lernenden mit dem entsprechenden Wortschatz.
EB-VO-GO Nr. 10.8 Übergangsregelung 30.09.2016 KC EN GO S. 28 KC FR GO S. 34 KC SN GO S. 62 f.
Bis zum Abitur werden die drei Anforderungsbereiche angemessen berücksichtigt. Jeder Anforderungsbereich muss bis zur Klausur unter Abiturbedingungen mindestens einmal überprüft worden sein. Für die Klausur unter Abiturbedingungen gilt der entsprechende Erlass.
KC SN GO S. 62
Als Material für Klausuren können schriftliche, auditive, visuelle und audiovisuelle Textvorlagen im Sinne des erweiterten Textbegriffs verwendet werden, die noch nicht im Unterricht erarbeitet worden sind. Diese Formulierung steht wortgleich in den Kerncurricula Französisch und Spanisch.
Das Kerncurriculum Spanisch ergänzt: Teile aus im Unterricht behandelten Ganzschriften sind möglich, sofern sie nicht Gegenstand der Behandlung waren. In Kursen der in der Einführungsphase neu beginnenden Fremdsprache sind auch geringfügig adaptierte oder eigens für den Fremdsprachenunterricht verfasste Texte als Klausurgrundlage möglich.
Das Kerncurriculum Englisch zählt den erweiterten Textbegriff auf: fiktionale und nicht fiktionale schriftliche Texte, fiktionale und nicht fiktionale audiovisuelle Vorlagen, Bilder und Fotografien, Grafiken, Statistiken und Diagramme sowie Hypertexte.
KC SN GO S. 63 KC FR GO S. 34 KC EN GO S. 28
Rezeptive Kompetenzen in der kombinierten Klausur
Eine rezeptive Teilkompetenz ist Bestandteil der kombinierten Klausur. Die Formate folgen denselben schulstufenübergreifenden Erlassen wie in der Sekundarstufe I.
Eine rezeptive Teilkompetenz (Hör- und Hörsehverstehen oder Leseverstehen) wird als kompetenzorientierter Teil der kombinierten Klausur überprüft. Sie ist in den Aufgabenformaten der Klausuren fest verankert.
KC EN GO S. 28 KC SN GO S. 62 f.
Die Überprüfung des Hörverstehens ist mindestens einmal innerhalb einer Klausur obligatorisch. Wird das Leseverstehen nicht in einer Klausur überprüft, ist es mittels der bekannten validen Formate in alternativen Leistungsüberprüfungen zu testen.
Übergangsregelung 30.09.2016 KC SN GO S. 63
Bei der Konzeption der rezeptiven Prüfungsteile sind die Aufgaben entsprechend der Formate und der Itemanzahl der Abituraufgaben zu gestalten. Für das Hörverstehen sind etwa 30 Minuten anzusetzen, für das Leseverstehen etwa 45 Minuten.
Als Bezugsgröße dienen die Vorgaben für die Abiturprüfung: In der Abiturprüfung sind mehrere authentische Hörtexte zu bearbeiten, ein Hörtext soll fünf Minuten nicht überschreiten, die Gesamtdauer des Prüfungsteils liegt bei 30 Minuten mit etwa 25 bis 30 Items, damit eine Bewertung über das gesamte Notenspektrum möglich ist.
KC SN GO S. 63
Nach dem Kerncurriculum Englisch dürfen audiovisuelle Vorlagen und Hörtexte, Bilder, Fotografien, Grafiken, Statistiken und Diagramme nur in Verbindung mit anderen schriftlichen Vorlagen Teil der Klausur sein.
KC EN GO S. 28 KC FR GO S. 34 (ohne Einschränkung) KC SN GO S. 63 (ohne Einschränkung)
Die Formate für Hör- und Leseverstehen laufen über dieselben Erlasse wie in der Sekundarstufe I (Erlass Aufgabenformate vom 02.11.2015, Erlass zur Item-Erstellung 2018), die schulstufenübergreifend gelten. Für Verstehensebenen und zulässige Formate kann auf die entsprechenden Inhalte im Rezeptiv-Tab der Sekundarstufe I verwiesen werden. Zum Format der Sprechprüfung verweist das Kerncurriculum Spanisch ausdrücklich auf den Erlass vom 02.11.2015.
KC SN GO S. 63, Fn. 33 Erl. 2015 Erl. Items 2018
Produktive Kompetenzen: Schreiben und Sprachmittlung
Für die produktiven Teile der Klausur stehen in allen drei Sprachen parallele Aufgabenformate zur Auswahl. Die Sprachmittlung ist ein eigenes Format mit besonderen Anforderungen.
Für Klausuren stehen an die Formate der Abiturprüfung angelehnte Aufgabenformate zur Auswahl. Das Kerncurriculum Spanisch (2026) unterscheidet dabei erstmals danach, ob die Lernenden eines Kurses eine schriftliche Abiturprüfung anstreben.
Die Kerncurricula Englisch und Französisch führen die Formate ohne diese Unterscheidung auf: eine textbasierte Schreibaufgabe mit einem oder zwei kompetenzorientierten Teilen; eine textbasierte Schreibaufgabe; eine schriftliche Sprachmittlungsaufgabe in die Zielsprache, kombiniert mit der Überprüfung einer rezeptiven Kompetenz.
KC SN GO S. 62 f. KC EN GO S. 28 KC FR GO S. 34
Französisch führt die Sprechprüfung ausdrücklich als eigenes Klausurformat auf. Das Kerncurriculum Spanisch nennt sie seit der Fassung von 2026 in beiden Formatlisten ebenfalls ausdrücklich („gegebenenfalls eine Sprechprüfung") und hält fest, dass die Überprüfung der Teilkompetenz Sprechen einmalig an die Stelle einer Klausur treten kann, nicht jedoch an die Stelle der Klausur unter Abiturbedingungen.
KC FR GO S. 34 KC SN GO S. 62 f.
Aus der Aufgabenstellung müssen Adressat und Textsorte (Genre) erkennbar sein. Zugrunde liegt der erweiterte Textbegriff.
KC EN GO S. 28
Die Sprachmittlung muss in einen situativen Rahmen mit Textsorte, Adressat und authentischer Handlungssituation eingebettet sein. Sie ist keine wortgetreue Übersetzung, sondern die adressaten- und situationsgerechte schriftliche Darstellung wesentlicher Inhalte deutscher Ausgangstexte in die Fremdsprache.
KC EN GO, Anhang Operatoren, Kompetenzbereich Sprachmittlung
Was ist nicht zulässig?
Was die Curricula und der Zentralabitur-Erlass ausschließen, ergibt sich teils ausdrücklich, teils als Herleitung aus den abschließend aufgezählten zulässigen Formaten. Beides ist hier klar gekennzeichnet.
Hör-, Bild- oder audiovisuelle Vorlagen allein, ohne schriftliche Vorlage, sind nach dem Kerncurriculum Englisch als Klausurgrundlage unzulässig.
KC EN GO S. 28 KC FR GO S. 34 (ohne Einschränkung) KC SN GO S. 63 (ohne Einschränkung)
Eine reine Rohpunktvergabe widerspricht der integrativen Bewertung der sprachlichen Leistung in einer Gesamtnote. Der Zentralabitur-Erlass legt fest, dass die sprachliche Leistung integrativ über die Kategorien Lexik, Grammatik und Textgestaltung in einer Gesamtnote bewertet wird, ohne Teilnoten je Kategorie.
ZA-Erlass, Abschnitt 3.1, S. 4
Für den Sprachlehrgang der neu beginnenden Fremdsprache steht es seit 2026 ausdrücklich im Kerncurriculum Spanisch: Eine isolierte Überprüfung von Lexik, Grammatik oder Orthografie, etwa reine Formenabfrage, das Einsetzen von Formen in Lückentexten oder zur Satzvervollständigung, Vokabelgleichungen und Diktate, ist „nicht mit den Vorgaben des Kerncurriculums vereinbar". Das gilt für sämtliche Überprüfungssituationen, also auch für Vokabeltests. Aufgaben sind stets so zu stellen, dass die Anwendung der sprachlichen Mittel in einen situativen Kontext eingebettet ist, der individuelle Gestaltungsmöglichkeiten offenlässt.
Ergänzend hält das Kerncurriculum fest, dass Aufgabenstellungen, die vorrangig auf ein grammatikalisches Phänomen reduziert sind, diese Vorgabe nicht erfüllen. Im Verlauf der Spracherwerbsphase gilt das zunehmend auch für den lexikalischen Bereich.
KC SN GO S. 59 Herleitung aus KC EN GO S. 28 Herleitung aus KC SN GO S. 62 f.
Bewertung
Die Bewertung in der Oberstufe folgt der VO-GO und, für die fortgeführten Fremdsprachen mit Abiturbezug, dem Zentralabitur-Erlass. Dieser ist auch für die Klausuren der Qualifikationsphase leitend. Den Kern bilden die drei Bewertungsraster, die als Referenztabellen unten gezeigt werden.
Die Bewertung erfolgt je Schulhalbjahr mit 0 bis 15 Punkten, mit einer festen Notenzuordnung.
Die Gesamtzensur fasst Klausuren und Mitarbeit zusammen.
Der Anteil der Klausurleistungen an der Gesamtzensur darf ein Drittel nicht unterschreiten und 50 Prozent nicht überschreiten. Zur Ermittlung der Gesamtzensur eines Schulhalbjahres werden die Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen sowie die mündlichen und die anderen fachspezifischen Leistungen herangezogen.
Die Anzahl der Klausuren und die Gewichtung von Klausuren und Mitarbeit legt die Fachkonferenz fest; sie trifft zudem Absprachen zur Konzeption von Klausuren und ihrer Bewertung unter Berücksichtigung des geltenden Erlasses.
VO-GO § 7 Abs. 2 VO-GO § 7 Abs. 3 KC EN GO S. 28 KC FR GO S. 34 KC SN GO S. 64 KC SN GO S. 65
Jede Teilaufgabe der Schreibaufgabe muss eine inhaltliche Beurteilung ermöglichen, die das gesamte Notenspektrum umfasst. Die Einzelnoten werden ausgewiesen und abschließend zu einer Gesamtnote zusammengeführt, wobei nur einmal am Ende gerundet wird. Randkorrektur und Gutachten geben Aufschluss über die festgestellten Stärken und Schwächen.
Die Prüfungsteile können zeitlich voneinander getrennt durchgeführt werden. Eine Kontextualisierung einzelner Aufgabenteile ist, auch mit Blick auf die Gestaltung der Abituraufgabe, sinnvoll.
KC SN GO S. 63 KC SN GO S. 64 KC FR GO S. 34
In den Prüfungsteilen Sprachmittlung und Schreiben werden inhaltliche und sprachliche Leistung je mit einer Note bewertet. Die Gewichtung ist sprachlich 60 Prozent, inhaltlich 40 Prozent.
Die sprachliche Leistung wird integrativ über die Kategorien Lexik, Grammatik und Textgestaltung in einer Gesamtnote bewertet, ohne Teilnoten je Kategorie. Maßstab ist das Erreichen der kommunikativen Ziele; Risikobereitschaft zu komplexerer Sprache wird honoriert.
Die inhaltliche Leistung wird kompetenzbezogen vor quantitativ bewertet. Auch über den Erwartungshorizont hinausgehende oder sinnvoll alternative Lösungen werden positiv gewertet (Positivkorrektur).
Eine ungenügende sprachliche oder inhaltliche Gesamtleistung schließt im jeweiligen Prüfungsteil mehr als drei Punkte einfacher Wertung aus.
Korrekturzeichen: formalsprachliche Verstöße mit den üblichen Kürzeln (in der Regel Gr, W, A, R, Z); sprachliche Stärken und Schwächen mit S+ und S–; inhaltliche mit I+ und I–.
ZA-Erlass, Abschnitt 3, S. 3 ZA-Erlass, Abschnitt 3.1, S. 4 ZA-Erlass, Abschnitt 3.2, S. 4 ZA-Erlass, S. 4
Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit der deutschen Sprache oder die äußere Form führen zu einem Abzug von einem oder zwei Punkten einfacher Wertung.
EB-VO-GO Nr. 10.13 AVO-GOBAK § 9 Abs. 3 EB-AVO-GOBAK Nr. 9.11
Je nach Art der fachspezifischen Leistung ist der Einsatz künstlicher Intelligenz zu regulieren. Es sind Absprachen zu Verwendung und Kennzeichnung zu treffen. In bestimmten Unterrichtsphasen kann ein Ausschluss der Verwendung angezeigt sein, während ein allgemeines Verbot von KI zur Bearbeitung von in häuslicher Arbeit anzufertigenden Produkten „weder zielführend, wünschenswert noch durchhaltbar ist".
Die Fachkonferenz trifft Absprachen zur einheitlichen Verwendung und Dokumentation fachbezogener Hilfsmittel, auch KI.
KC SN GO S. 62 KC SN GO S. 65
Bei der Beurteilung mündlicher Beiträge steht der kommunikative Erfolg im Vordergrund. Die Lernenden sollen zur Risikobereitschaft und zur Anwendung von Kompensations- und Reparaturstrategien zur Aufrechterhaltung der Kommunikation ermutigt werden. Lernzuwachs und inhaltliche Qualität der Beiträge werden einbezogen. Bei kooperativen Arbeitsformen sollen sowohl die individuelle Leistung als auch die Gesamtleistung der Gruppe berücksichtigt werden. Diese Vorgabe steht wortgleich in den Kerncurricula Französisch und Spanisch.
Zu den anderen fachspezifischen Leistungen zählen unter anderem die Teilnahme am Unterrichtsgespräch, Präsentationen, mündliche Überprüfungen und kurze schriftliche Lernkontrollen, Unterrichtsdokumentationen, Langzeit- und Lernaufgaben sowie ausdrücklich auch die Überprüfung der rezeptiven Fertigkeiten in Form von Tests mittels der für die Klausuren vorgegebenen Formate.
KC SN GO S. 61 f. KC FR GO S. 33 f.
Bewertungsraster
Die beiden Raster werden als Referenztabellen gezeigt. Die Deskriptoren sind originalgetreu aus den amtlichen Hinweisen übernommen und nicht umformuliert. Die Umschaltung zwischen den drei Varianten (EN/FR, Spanisch, neu beginnend) wechselt die Quellenangabe; die Deskriptoren selbst sind in allen drei Varianten gleich. Das ist der eigentliche Mehrwert auf einen Blick.
Sechs Notenstufen. Inhaltlich identisch über EN/FR, Spanisch und die neu beginnenden Fremdsprachen. Auf schmalen Bildschirmen ist die Tabelle horizontal scrollbar.
| sehr gut15–13 Notenpunkte | gut12–10 Notenpunkte | befriedigend9–7 Notenpunkte | ausreichend6–4 Notenpunkte | mangelhaft3–1 Notenpunkte | ungenügend0 Notenpunkte | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lexik | Bandbreite | in hohem Maße präzise und variable Wortwahl; zielsprachentypische Wendungen | weitgehend präzise und variable Wortwahl; teilweise zielsprachentypische Wendungen | im Wesentlichen präzise und variable Wortwahl | eingeschränkte, noch angemessene Wortwahl | deutlich eingeschränkte Wortwahl | keine angemessene Wortwahl |
| Korrektheit | in hohem Maße lexikalisch korrekt; durchgängig verständlich | weitgehend lexikalisch korrekt; Verständlichkeit durch einzelne Ungenauigkeiten nicht beeinträchtigt | im Wesentlichen lexikalisch korrekt; Verständlichkeit geringfügig eingeschränkt | teilweise lexikalisch unkorrekt; Verständlichkeit stellenweise beeinträchtigt | häufig lexikalisch unkorrekt; Verständlichkeit stark beeinträchtigt | lexikalisch unkorrekt; Verständlichkeit nicht mehr gegeben | |
| Grammatik | Bandbreite | in hohem Maße variabler Satzbau; durchgängig funktionaler Einsatz der gewählten Strukturen | weitgehend variabler Satzbau; weitgehend funktionaler Einsatz der gewählten Strukturen | im Wesentlichen variabler Satzbau; im Wesentlichen funktionaler Einsatz der gewählten Strukturen | wenig variabler Satzbau; noch angemessene Strukturen | Satzbau und Strukturen kaum angemessen | Satzbau und Strukturen unzulänglich |
| Korrektheit | in hohem Maße grammatikalisch korrekt; durchgängig verständlich | weitgehend grammatikalisch korrekt; einzelne Ungenauigkeiten beeinträchtigen die Verständlichkeit nicht | im Wesentlichen grammatikalisch korrekt; Verständlichkeit geringfügig eingeschränkt | teilweise grammatikalisch unkorrekt; Verständlichkeit stellenweise beeinträchtigt | häufig grammatikalisch unkorrekt; Verständlichkeit stark beeinträchtigt | grammatikalisch unkorrekt; Verständlichkeit nicht mehr gegeben | |
| Textgestaltung | Textaufbau | in hohem Maße zielgerichteter Text mit durchgängig funktionalem Einsatz textstrukturierender Mittel (Kohäsion) | weitgehend zielgerichteter Text mit funktionalem Einsatz textstrukturierender Mittel (Kohäsion) | im Wesentlichen zielgerichteter Text mit überwiegend funktionalem Einsatz textstrukturierender Mittel (Kohäsion) | ansatzweise zielgerichteter Text mit eingeschränkt funktionalem Einsatz textstrukturierender Mittel (Kohäsion) | kaum zielgerichteter Text, kaum textstrukturierende Mittel (Kohäsion) | kein zielgerichteter Text, keine textstrukturierenden Mittel |
| Angemessenheit | in hohem Maße Umsetzung der geforderten sprachlichen Textsortenmerkmale; in hohem Maße situations- und adressatengerechte Sprachverwendung; in hohem Maße eigenständige sprachliche Gestaltung | weitgehende Umsetzung der geforderten sprachlichen Textsortenmerkmale; weitgehend situations- und adressatengerechte Sprachverwendung; weitgehend eigenständige sprachliche Gestaltung | im Wesentlichen Umsetzung der geforderten sprachlichen Textsortenmerkmale; im Wesentlichen situations- und adressatengerechte Sprachverwendung; im Wesentlichen eigenständige sprachliche Gestaltung | ansatzweise Umsetzung der geforderten sprachlichen Textsortenmerkmale; ansatzweise situations- und adressatengerechte Sprachverwendung; ansatzweise eigenständige sprachliche Gestaltung | kaum Umsetzung der geforderten sprachlichen Textsortenmerkmale; kaum situations- und adressatengerechte Sprachverwendung; wenig eigenständige sprachliche Gestaltung | fehlende Umsetzung der geforderten sprachlichen Textsortenmerkmale; keine situations- und adressatengerechte Sprachverwendung; keine eigenständige sprachliche Gestaltung | |
◆ Orthografie wird nicht als eigene Kategorie aufgeführt, da sie unter Lexik bzw. Grammatik bei der Bewertung der Korrektheit mitberücksichtigt wird.
◆ Eine situations- und adressatengerechte Sprachverwendung entspricht im Grad der Formalität und im Register der vorgegebenen Situierung und dem Status der Adressaten.
◆ Bandbreite ist bei der Bewertung von Grammatik und Lexik der ausschlaggebende Faktor, d. h. eine unzureichende Bandbreite kann nicht durch ein hohes Maß an Korrektheit ausgeglichen werden.
◆ Zu den für das Kriterium des Textaufbaus relevanten Kohäsionsmitteln zählen u. a. Konnektoren, die Wiederaufnahme von Wörtern und Satzstrukturen, Rückverweise auf zuvor Genanntes und die Strukturierung durch Absätze.
◆ Bei der Bewertung sind die drei Kategorien gleichwertig zu berücksichtigen.
Raster Sprache, EN/FR, S. 1 f.
Jeder Kompetenzbereich und jede Teilaufgabe wird über drei Kriterien beurteilt: allgemeine Aufgabenerfüllung gemäß Operator, Umgang mit dem Text und inhaltlicher Aufbau. Zugrunde liegt ein erweiterter Textbegriff. Die Rahmenkriterien „allgemeine Aufgabenerfüllung" und „inhaltlicher Aufbau" sind in allen Teilen wortgleich und unten einmal abgebildet; allein das Kriterium „Umgang mit dem Text" variiert je Teil. Auf schmalen Bildschirmen sind die Tabellen horizontal scrollbar.
| sehr gut15–13 Notenpunkte | gut12–10 Notenpunkte | befriedigend9–7 Notenpunkte | ausreichend6–4 Notenpunkte | mangelhaft3–1 Notenpunkte | ungenügend0 Notenpunkte | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Aufgabenerfüllung gemäß Operator | umfassend, korrekt | relevante Aspekte weitgehend berücksichtigend, weitgehend korrekt | mehrere relevante Aspekte berücksichtigend, im Wesentlichen korrekt | wenige relevante Aspekte berücksichtigend, ansatzweise korrekt | kaum relevante Aspekte berücksichtigend, kaum angemessen | unzureichende Auswahl von Aspekten, Aufgabenbezug fehlend |
| Inhaltlicher AufbauStruktur (ggf. Reorganisation), Stringenz, Kohärenz | klar strukturiert, redundanzfrei, in hohem Maße schlüssig, durchgängig kohärent | strukturiert, weitgehend redundanzfrei, weitgehend schlüssig und kohärent | im Wesentlichen strukturiert und redundanzfrei, im Wesentlichen schlüssig und kohärent | ansatzweise strukturiert, wiederholt redundant, ansatzweise schlüssig, noch kohärent | kaum strukturiert, häufig redundant, kaum nachvollziehbar bzw. kaum noch kohärent | unstrukturiert, redundant, nicht nachvollziehbar, inkohärent |
| sehr gut15–13 Notenpunkte | gut12–10 Notenpunkte | befriedigend9–7 Notenpunkte | ausreichend6–4 Notenpunkte | mangelhaft3–1 Notenpunkte | ungenügend0 Notenpunkte | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| SprachmittlungFokussierung auf relevante Aspekte; ggf. Abstraktionsniveau; ggf. kulturspezifische Erläuterungen; inhaltliche Ausgestaltung der Textsorte | durchgängig fokussiert ggf. in hohem Maße abstrahierend ggf. durchgängig relevant und verständlich durchgängig treffender Situations-/Adressatenbezug |
weitgehend fokussiert ggf. weitgehend abstrahierend ggf. weitgehend relevant und verständlich weitgehend treffender Situations-/Adressatenbezug |
im Wesentlichen fokussiert ggf. im Wesentlichen abstrahierend ggf. im Wesentlichen relevant und verständlich im Wesentlichen treffender Situations-/Adressatenbezug |
ansatzweise fokussiert ggf. ansatzweise abstrahierend ggf. ansatzweise relevant und verständlich ansatzweise vorhandener Situations-/Adressatenbezug |
kaum fokussiert ggf. kaum abstrahierend ggf. kaum relevant bzw. verständlich fehlerhafter bzw. kaum vorhandener Situations-/Adressatenbezug |
nicht fokussiert ggf. nicht abstrahierend ggf. irrelevant bzw. unverständlich falscher bzw. fehlender Situations-/Adressatenbezug |
| Schreiben · Teilaufgabe 1Fokussierung auf relevante Aspekte; ggf. Abstraktionsniveau | durchgängig fokussiert ggf. in hohem Maße abstrahierend |
weitgehend fokussiert ggf. weitgehend abstrahierend |
im Wesentlichen fokussiert ggf. im Wesentlichen abstrahierend |
ansatzweise fokussiert ggf. ansatzweise abstrahierend |
kaum fokussiert ggf. kaum abstrahierend |
nicht fokussiert ggf. nicht abstrahierend |
| Schreiben · Teilaufgabe 2Deutung des Textes unter Berücksichtigung seiner Gestaltungsmittel; Bezugnahme auf den Text | durchgängig folgerichtig durchgängig präzise und differenziert durchgängig sachgemäße und funktionale Textbelege und Zitate |
weitgehend folgerichtig weitgehend präzise und differenziert weitgehend sachgemäße und funktionale Textbelege und Zitate |
nachvollziehbar und im Wesentlichen folgerichtig im Wesentlichen treffend und differenziert im Wesentlichen sachgemäße und funktionale Textbelege und Zitate |
noch nachvollziehbar und folgerichtig ansatzweise treffend noch sachgemäße und funktionale Textbelege und Zitate |
kaum nachvollziehbar bzw. nicht mehr folgerichtig kaum vorhanden bzw. wenig treffend wenig sachgemäße Textbelege und Zitate |
fehlend oder nicht nachvollziehbar falsch bzw. fehlend nicht sachgemäße Textbelege und Zitate |
| Schreiben · Teilaufgabe 3 (persönliche Stellungnahme)Argumentation mit Entwicklung einer eigenen Position/Schlussfolgerung; Bezugnahme auf Material/Thema/Problemzusammenhang | durchgängig plausibel, präzise und differenziert durchgängig treffende Beispiele/Belege/Bezüge |
weitgehend plausibel, treffend und differenziert weitgehend treffende Beispiele/Belege/Bezüge |
im Wesentlichen nachvollziehbar und differenziert einige treffende Beispiele/Belege/Bezüge |
noch nachvollziehbar, teilweise unklar wenige bzw. teilweise unpassende Beispiele/Belege/Bezüge |
wenig nachvollziehbar, unvollständig bzw. unklar sehr wenige bzw. zumeist unpassende Beispiele/Belege/Bezüge |
irrelevant oder nicht vorhanden falsche bzw. fehlende Beispiele/Belege/Bezüge |
| Schreiben · Teilaufgabe 3 (gestaltendes Schreiben)Inhaltliche Ausgestaltung der Textsorte; Bezugnahme auf Material/Thema/Problemzusammenhang | in hohem Maße überzeugende Ideen durchgängig treffender Situations-/Adressatenbezug durchgängig treffende Beispiele/Belege/Bezüge |
weitgehend überzeugende Ideen weitgehend treffender Situations-/Adressatenbezug weitgehend treffende Beispiele/Belege/Bezüge |
im Wesentlichen passende Ideen im Wesentlichen treffender Situations-/Adressatenbezug einige treffende Beispiele/Belege/Bezüge |
ansatzweise passende Ideen ansatzweise vorhandener Situations-/Adressatenbezug wenige bzw. teilweise unpassende Beispiele/Belege/Bezüge |
wenig passende Ideen fehlerhafter bzw. kaum vorhandener Situations-/Adressatenbezug sehr wenige bzw. zumeist unpassende Beispiele/Belege/Bezüge |
keine oder unpassende Ideen falscher bzw. fehlender Situations-/Adressatenbezug falsche bzw. fehlende Beispiele/Belege/Bezüge |
Für das Raster wird ein erweiterter Textbegriff zugrunde gelegt.
Raster Inhalt, EN/FR, S. 1 ff.
Neu beginnende Fremdsprache: der Sprachlehrgang
Das Kerncurriculum Spanisch (2026) regelt die neu beginnende Fremdsprache in einem eigenen Kapitel und formuliert für den Sprachlehrgang deutlich konkretere Vorgaben als für die Qualifikationsphase. Diese Vorgaben ähneln denen der Sekundarstufe I, gelten hier aber in der Oberstufe. Für die neu beginnende Fremdsprache im Jahrgang 13 gelten ergänzend die Regelungen der Qualifikationsphase.
Es sind nicht mehr als zwei Teilkompetenzen in einer Leistungsüberprüfung zu kombinieren. Überprüft werden eine produktive Teilkompetenz (Schreiben oder Sprachmittlung) und eine rezeptive Teilkompetenz (Hörverstehen, audiovisuelles Verstehen oder Leseverstehen).
In schriftlichen Leistungsüberprüfungen werden überwiegend die Teilkompetenzen überprüft, die im unmittelbar vorangegangenen Unterricht schwerpunktmäßig geschult worden sind. Darüber hinaus werden auch Aufgabenstellungen einbezogen, die einen langfristig angelegten Kompetenzaufbau überprüfen. Die Überprüfungen der rezeptiven Teilkompetenzen sowie des Sprechens und der Sprachmittlung beziehen sich in der Regel nicht auf das unmittelbar behandelte Thema.
KC SN GO S. 58
Für aussagekräftige und diagnosefähige Ergebnisse ist eine ausreichende Anzahl an Items vorzusehen, damit das gesamte Notenspektrum abgedeckt werden kann.
| Niveau | Mindest-Items | Zeit Hörverstehen | Zeit Leseverstehen |
|---|---|---|---|
| bis einschließlich A1 | mind. 18 | ca. 20 Min. | ca. 25 Min. |
| bis einschließlich A2 | mind. 20 | ca. 30 Min. | ca. 45 Min. |
| bis einschließlich B1 | mind. 22 | ca. 30 Min. | ca. 45 Min. |
Die Items müssen der Chronologie des Ausgangstextes folgen. Aus diagnostischen Erwägungen sollen drei bis vier unterschiedliche, valide Aufgabenformate zum Einsatz kommen (Multiple Choice, Kurzantworten, Zuordnungsaufgaben, Tabellenvervollständigung) und entsprechend auch drei bis vier unterschiedliche Aufgaben mit jeweils eigenen Hör- oder Lesetexten.
KC SN GO S. 59 KC SN GO S. 59, Fn. 29
Auf jeder Kompetenzstufe werden zusammenhängende, kontextualisierte und textsortenspezifische Textproduktionen verlangt, etwa E-Mail, Brief, Blogeintrag, Leserbrief, Blogkommentar oder Artikel. Sie bieten auf inhaltlicher und sprachlicher Ebene gestalterische Freiheit.
KC SN GO S. 59
Eine isolierte Überprüfung von Lexik, Grammatik oder Orthografie, etwa reine Formenabfrage, das Einsetzen von Formen in Lückentexten oder zur Satzvervollständigung, Vokabelgleichungen und Diktate, ist nicht mit den Vorgaben des Kerncurriculums vereinbar. Das gilt für sämtliche Überprüfungssituationen, also auch für Vokabeltests.
Aufgaben sind stets so zu stellen, dass die Anwendung der sprachlichen Mittel in einen situativen Kontext eingebettet ist, der individuelle Gestaltungsmöglichkeiten offenlässt. Lexikalische, grammatische, orthografische und gegebenenfalls phonologische Teilleistungen haben bei diesem integrativen Bewertungsansatz eine dienende Funktion. Aufgabenstellungen, die vorrangig auf ein grammatikalisches Phänomen reduziert sind, erfüllen diese Vorgabe nicht; im Verlauf der Spracherwerbsphase gilt das zunehmend auch für den lexikalischen Bereich.
KC SN GO S. 59
Bei den produktiven Teilkompetenzen wird grundsätzlich die kommunikative Gesamtleistung bewertet. Bei der Korrektur sind Verfahren zu verwenden, die die sprachlichen Verstöße erfassen und sie in Beziehung zur kommunikativen Leistung setzen; die Gewichtung orientiert sich am Grad des Gelingens der Kommunikation.
Es gilt der Grundsatz der integrativen Bewertung, was eine Bepunktung einzelner inhaltlicher oder sprachlicher Aspekte mit Bewertungseinheiten ausschließt.
Eine ausdrückliche prozentuale Gewichtung rezeptiver und produktiver Überprüfungsaufgaben innerhalb einer schriftlichen Arbeit ist nicht vorgegeben. Ebenso wenig ist für den Sprachlehrgang die Gewichtung von Sprache und Inhalt bei der Bewertung der produktiven Teilkompetenzen Schreiben und Sprachmittlung festgelegt.
KC SN GO S. 59 KC SN GO S. 59, Fn. 30 KC SN GO S. 59 f.
Bei der Teilkompetenz Sprechen sind Form, Ablauf, Organisation und Bewertung durch die Formate der Sprechprüfung vorgegeben. Das Format kann eine Klausur in der Einführungsphase ersetzen.
Durchgängig obligatorisch und auch im Umfang vorgeschrieben sind standardisierte Interviews, Monologe und Dialoge, letztere ohne verteilte Rollen. Sie folgen einer im Vorfeld festgelegten, nicht individualisierbaren Struktur, wodurch die Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Sprechumfang gewährleistet wird. Die Schülerpaare sollen kurzfristig, etwa ein bis drei Tage vorher, ausgelost werden.
KC SN GO S. 59 KC SN GO S. 59, Fn. 31
Die Leistungen während der laufenden Unterrichtsarbeit, also mündliche Mitarbeit und weitere fachspezifische Leistungen, gehen mit einem höheren Gewicht in die Gesamtbewertung ein als die Leistungsüberprüfungen. Der Anteil der Leistungsüberprüfungen darf ein Drittel der Gesamtbewertung nicht unterschreiten.
Über die Anzahl der bewerteten schriftlichen Lernkontrollen pro Schulhalbjahr sowie über die Grundsätze der Bewertung entscheidet die Fachkonferenz auf Grundlage der Erlassvorgaben. Lernkontrollen können bewertet oder nicht bewertet sein; nicht bewertete Lernkontrollen dienen vor allem der Übung und der Überprüfung von Teillernzielen.
KC SN GO S. 58
Englisch vs. Französisch vs. Spanisch: Klausuren in der Oberstufe
Der gemeinsame Rahmen (EB-VO-GO, Zentralabitur-Erlass) gilt für alle drei Sprachen. Die GO-Curricula setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Mit der Fassung von 2026 ist das Kerncurriculum Spanisch das mit Abstand ausführlichste: Es differenziert die Aufgabenformate nach angestrebter Abiturprüfung, macht das Hörverstehen verpflichtend, nennt Zeitrichtwerte, regelt den Umgang mit künstlicher Intelligenz und widmet dem Sprachlehrgang ein eigenes Kapitel. Französisch trennt fortgeführte und neu beginnende Fremdsprache, Englisch ist am knappsten und verweist stärker auf die Erlasse.
| Regelung | Englisch | Französisch | Spanisch |
|---|---|---|---|
| Aufgabenformate für Klausuren | textbasierte Schreibaufgabe (ein oder zwei Teile), Sprachmittlung mit rezeptivem Teil KC EN GO S. 28 | parallele Formate, zusätzlich Sprechprüfung KC FR GO S. 34 | zwei getrennte Listen, je nachdem ob eine schriftliche Abiturprüfung angestrebt wird; Sprechprüfung ausdrücklich KC SN GO S. 62 f. |
| Sprechprüfung als Ersatz einer Klausur | möglich, nicht unter Abiturbedingungen EB-VO-GO Nr. 10.8 | zusätzlich als eigenes Klausurformat KC FR GO S. 34 | einmalig möglich, nicht unter Abiturbedingungen; ausdrücklich als Klausurformat KC SN GO S. 62 f. |
| Gewichtung des schriftlichen Anteils | mind. ein Drittel, höchstens 50 % KC EN GO S. 28 | mind. ein Drittel, höchstens 50 % KC FR GO S. 34 | Q-Phase mind. ein Drittel, höchstens 50 % KC SN GO S. 64; Sprachlehrgang mind. ein Drittel, Mitarbeit überwiegt KC SN GO S. 58 |
| Kombinierte Klausur, Bezug zur Textaufgabe | knapp gefasst, Verweis auf die Erlasse KC EN GO S. 28 | Einzelnoten zu einer Gesamtnote, einmalige Rundung KC FR GO S. 34 | Bezug herzustellen ist „nicht angemessen", Teile zeitlich trennbar, Kontextualisierung sinnvoll KC SN GO S. 63 |
| Fortgeführt gegenüber neu beginnend | gemeinsame Darstellung | trennt ausdrücklich fortgeführt (Kap. 6.2) und neu beginnend (Kap. 6.3) KC FR GO S. 34 f. | eigene Kapitel, dazu ein eigenes Kapitel zur Leistungsfeststellung im Sprachlehrgang KC SN GO S. 58 ff. |
| Hörverstehen verpflichtend in einer Klausur | (nicht ausdrücklich) | (nicht ausdrücklich) | mindestens einmal obligatorisch KC SN GO S. 63 |
| Zeitrichtwert Leseverstehen | nicht im KC beziffert | nicht im KC beziffert | ca. 45 Min. KC SN GO S. 63 |
| Umgang mit künstlicher Intelligenz | (nicht im KC) | (nicht im KC) | Regulierung je Leistungsart, kein pauschales Verbot KC SN GO S. 62 |
| Bewertungsraster, geltende Variante | EN/FR-Raster (IQB) Raster, EN/FR | EN/FR-Raster (IQB) Raster, EN/FR | Spanisch-Raster (MK Nds.) Raster, SN |
Fachdidaktische Leitlinien
Über die formalen Vorgaben hinaus gibt es fachdidaktische Erkenntnisse, die eine erlasskonforme Klassenarbeit von einer wirklich validen unterscheiden.
Eine valide Klassenarbeit misst das, was sie messen soll. Eine Hörverstehensaufgabe prüft Hörverstehen, nicht Schreibkompetenz, nicht Weltwissen, nicht Grammatik. Eine Schreibaufgabe prüft die kommunikative Schreibkompetenz, nicht das Auswendiglernen von Vokabellisten.
Damit verbunden: Reliabilität (die Messung ist zuverlässig, z. B. durch ausreichend viele Items) und Objektivität (die Bewertung ist nachvollziehbar, z. B. durch Kriterienraster).
Lehrwerksmaterialien (auch die vorgeschlagenen Klassenarbeiten und Testmaterialien) entsprechen nicht immer den hier dargestellten Vorgaben. Häufig finden sich zu wenige Items, ungeeignete Formate (z. B. Richtig/Falsch), isolierte Grammatikaufgaben oder Bepunktungsvorschläge.
Hör-/Lesetexte und Schreibaufgaben sollten authentisch oder zumindest realitätsnah sein. Die Lernenden sollen es als sinnvoll erachten, sich in der Fremdsprache zu äußern, mit einem klaren Adressaten und einer nachvollziehbaren Situation.
Für Hörverstehen: Lautsprecherdurchsagen, Kurzdialoge, Interviews, Sprachnachrichten, Podcastausschnitte. Für Leseverstehen: Sachtexte, Websites, Blogbeiträge, informative Alltagstexte. Keine literarischen Texte für die reine Leseverstehensüberprüfung, da diese über das reine Leseverstehen hinausgehen (interpretatorische Ebene).
Das KC Spanisch (2024) führt erstmals das Konzept der Lexiko-Grammatik explizit ein: Wortschatz und Grammatik werden nicht isoliert, sondern als gebrauchsfertige Spracheinheiten (Chunks) vermittelt und überprüft. Diese Erkenntnis ist fachdidaktisch gut belegt und gilt gleichermaßen für Englisch.
Konkret: Statt "Konjugiere tener im Presente" kann eine kontextualisierte Aufgabe gefordert werden, in der Chunks wie "tengo ganas de..." oder "I'm looking forward to..." in einer kommunikativen Situation angewendet werden.
KC SN S. 49 f.
Lexikogrammatik: Wortschatzarbeit und Überprüfung
Wortschatzarbeit ist ein zentraler Bestandteil des Fremdsprachenunterrichts. Die Kerncurricula, Erlasse und die Fachdidaktik geben klare Orientierung: weg von isolierter Abfrage, hin zu lexiko-grammatischen Einheiten in kommunikativen Kontexten. Dieser Bereich fasst zusammen, was die Vorgaben sagen, was die Forschung zeigt und was das für die Praxis bedeutet.
Die Erlasslage ist eindeutig: Eine isolierte Überprüfung von Lexik, Grammatik oder Orthografie ist nicht zulässig. Das gilt ausdrücklich für sämtliche Überprüfungssituationen, also auch für Vokabeltests. Reine Wortgleichungen (deutsch → Fremdsprache oder umgekehrt), Lückentexte ohne kommunikativen Kontext und isolierte Formenabfragen sind nicht mit den Prinzipien des kompetenzorientierten Unterrichts vereinbar.
KC SN S. 61 KC EN S. 32 KC FR S. 26 Erl. 2015 Nr. 1
Das KC Spanisch gibt einen konkreten Hinweis, wie Wortschatz erlasskonform überprüft werden kann: „Bei der Überprüfung des Wortschatzes kann es im Sinne einer Stärkung von lexiko-grammatischen Strukturen auch sinnvoll sein, sogenannte Chunks einem Oberthema oder einem Sprechakt zugeordnet zu überprüfen." Aufgaben müssen stets in einen situativen Kontext eingebettet sein, der individuelle Gestaltungsmöglichkeiten offenlässt.
KC SN S. 61 Erl. 2015 Nr. 1
Die Kerncurricula Spanisch (2024) und Französisch (2025) führen den Begriff Lexikogrammatik explizit als Abschnittsüberschrift ein (KC SN Kap. 4.1, KC FR Kap. 3.2.1). Der Grundgedanke: Sprache besteht nicht aus isolierten Wörtern und separaten Grammatikregeln, sondern aus gebrauchsfertigen Spracheinheiten (Chunks, Kollokationen, Phraseme), in denen sich Wortschatz und Grammatik vereinen.
Das KC Spanisch formuliert: Die isolierte Vermittlung von Wortschatz und Grammatik stehe einer angemessenen Sprachverwendung im Wege. In kommunikativen Sprachaktivitäten werde zu mehr als drei Viertel auf vorgefertigte Spracheinheiten zurückgegriffen. Diese lexiko-grammatischen Konstruktionen seien gebrauchsfertige Spracheinheiten, die typische Wortschatzelemente einer grammatischen Struktur umfassen und lernpsychologisch als Ganzes erkannt und memorisiert werden.
KC SN S. 49 f. KC FR S. 26 KC SN GO S. 30 KC SN GO S. 40 KC SN GO S. 52
Ein Chunk (auch: lexiko-grammatische Einheit, Mehrworteinheit) ist eine Kombination aus Wörtern, die typischerweise zusammen auftreten und als Ganzes gelernt und abgerufen werden. Das KC Spanisch nennt als Beispiele: Kollokationen, Phraseme und gebrauchsfertige Spracheinheiten.
| Sprache | Einzelwort (nicht empfohlen) | Chunk (empfohlen) |
|---|---|---|
| Englisch | decision | make a decision |
| Englisch | forward | I'm looking forward to + -ing |
| Spanisch | ganas | tener ganas de + inf. |
| Spanisch | lugar | en primer lugar |
| Französisch | envie | avoir envie de + inf. |
| Französisch | train | être en train de + inf. |
KC SN S. 49 f. KC FR S. 26
Paul Nation, einer der international führenden Forscher im Bereich Vocabulary Acquisition, hat 2024 ein Framework vorgelegt, das die Wirksamkeit jeder Vokabellernaktivität systematisch bewertbar macht: die Technique Feature Analysis (TFA). Sie besteht aus 16 Ja/Nein-Kriterien in vier Bereichen: Motivation (3), Focus (3), Quantity (5) und Quality (5).
Wendet man diese Analyse auf den klassischen Vokabeltest (Wortgleichungen, Lückentexte) an, ergibt sich ein ernüchterndes Bild: Nur 3 bis 4 der 16 Kriterien werden erfüllt. Besonders gravierend sind die Lücken in den Bereichen Quantity (kein Spacing, keine verteilte Wiederholung) und Quality (keine variierte Begegnung, keine tiefere Verarbeitung).
Quelle: Nation, P. (2024). Re-Thinking the Principles of (Vocabulary) Learning and Their Applications. Languages, 9(5), 160.
Nations Framework lässt sich auf vier Dimensionen verdichten, die jede Wortschatzaktivität erfüllen sollte:
| Dimension | Kernfrage | Was das für die Praxis bedeutet |
|---|---|---|
| Motivation | Sind die Lernenden bereit, sich auf die Aktivität einzulassen? | Erfolgserlebnisse ermöglichen (Self-Efficacy). Angemessene Wortmengen (5–10 pro Einheit). Spielerische, interaktive Formate statt monotoner Abfrage. |
| Focus | Ist das Gelernte auf die spätere Verwendung übertragbar? | Transfer-Appropriateness: Wenn Wörter später im Gespräch gebraucht werden, muss mündliche Produktion geübt werden – nicht Lückentexte. Die Übungsform muss der Zielverwendung ähneln. |
| Quantity | Gibt es genügend Wiederholungen über einen längeren Zeitraum? | Spaced Retrieval statt Massed Practice: Wörter über 2–4 Wochen in wachsenden Abständen wiederaufgreifen. Mehrfache Begegnungen in verschiedenen Kontexten. |
| Quality | Wird das Wort tief und vielfältig verarbeitet? | Variierte Begegnungen (gelesen, gehört, gesprochen, geschrieben). Elaboration: Kollokationen, Wortfamilien, Bilder, Visualisierungen. Recall statt bloßem Recognition. |
Quelle: Nation, P. (2024). Re-Thinking the Principles of (Vocabulary) Learning and Their Applications. Languages, 9(5), 160.
Die evidenzbasierte Alternative zum klassischen Vokabeltest ist kein einzelnes Verfahren, sondern ein Ensemble von Prinzipien, die sich in vielfältiger Weise in den Unterricht integrieren lassen. Die folgenden Maßnahmen sind direkt aus Nations Prinzipien abgeleitet:
Spaced Retrieval statt Massed Practice: Statt alles in eine Woche zu packen, werden Wörter über 2–4 Wochen hinweg in wachsenden Abständen wiederaufgegriffen. Das kann über kurze Retrieval-Übungen zu Stundenbeginn geschehen, über Peer-Testing oder über die bewusste Integration bereits eingeführter Wörter in neue Aufgaben.
Variierte Begegnungen: Dasselbe Wort sollte in möglichst unterschiedlichen Kontexten, Textsorten und Modalitäten begegnen: gelesen, gehört, gesprochen, geschrieben. Auch der Kontakt mit verschiedenen Wortfamilienmitgliedern (z. B. involve – involvement – involved) stärkt die Verankerung.
Elaboration und Dual Coding: Wortschatzarbeit sollte Verknüpfungen herstellen: Kollokationen, Wortfamilien, Bilder, Visualisierungen. Die Kombination von sprachlicher und bildlicher Repräsentation verbessert das Behalten signifikant (Paivio, Dual-Coding-Theorie).
Produktive Anwendung in authentischen Kontexten: Statt Recognition (Lückentext) sollte Recall geübt werden: freie Produktion in Sprech- und Schreibaufgaben, in denen die Lernenden die Wörter aktiv abrufen und verwenden müssen.
Extensive Reading und Extensive Listening: Umfangreiche Lektüre und Hörerfahrungen auf dem richtigen Niveau bieten die Wiederholungen, die Variation und die kontextuelle Einbettung, die formale Vokabelarbeit allein nicht leisten kann.
Quelle: Nation, P. (2024). Re-Thinking the Principles of (Vocabulary) Learning and Their Applications. Languages, 9(5), 160.
Prof. Dr. Christoph Bürgel (Universität Paderborn) hat die Didaktik der Lexikogrammatik für den schulischen Fremdsprachenunterricht konkretisiert. Er beschreibt einen vierstufigen Lernprozess: Input – Kognitivieren – Üben – Anwenden.
Input: Strukturierter Input lexiko-grammatischer Einheiten in kommunikativ bedeutungsvollen Kontexten.
Kognitivieren: Einsicht in Bedeutung (inhaltsfokussiert) und Form der lexiko-grammatischen Einheiten. Formfokussierung führt zu besseren Lernergebnissen.
Üben: Systematisches Üben der Chunks in unterschiedlichen Kontexten und Modalitäten.
Anwenden: Freie produktive Verwendung in kommunikativen Situationen.
Für die Überprüfung schlägt Bürgel Lexiko-Grammatik-Tests vor, die die Nachteile traditioneller Vokabeltests (Einzelwortabfrage, Übersetzung) vermeiden. Stattdessen werden Chunks in situativen Kontexten abgefragt – z. B. durch einen deutschen Impuls, auf den die Lernenden mit einem passenden Chunk in der Fremdsprache reagieren.
Quelle: Bürgel, C. (2024). Didaktik der Lexiko-Grammatik. Vortrag, Universität Paderborn.
| Regelung | Englisch | Französisch | Spanisch |
|---|---|---|---|
| Begriff „Lexikogrammatik" im KC | Nicht im KC (2015) | KC FR S. 26 (eigenes Kapitel) | KC SN S. 49 f. (eigenes Kapitel) |
| Isolierte Vokabeltests unzulässig | KC EN S. 32 + Erl. 2015 | Erl. 2015 | KC SN S. 61 (explizit, inkl. „Vokabeltests") |
| Dienende Funktion sprachl. Mittel | KC EN S. 32 | KC FR S. 6, 26 | KC SN S. 49, 61 |
| Chunks / Spracheinheiten im KC | Nicht explizit | KC FR S. 26 (Kollokationen, Phraseme, Chunks) | KC SN S. 49 (lexiko-gramm. Konstruktionen) |
| Wortschatzüberprüfung per Chunks | Nicht im KC | Nicht im KC | KC SN S. 61 (Chunks einem Oberthema zugeordnet) |
| Keine Wortgleichungen | Erl. 2015 Nr. 1 | Erl. 2015 Nr. 1 | KC SN S. 61 + Erl. 2015 Nr. 1 |
Aus den Kerncurricula, Erlassen und der fachdidaktischen Forschung ergibt sich ein einheitliches Bild:
KC SN S. 49 f., 61 KC FR S. 26 KC EN S. 32 Erl. 2015